Rubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1153 (2015))
Stemmer A
Arzneimittelnahe kosmetische Zubereitungen / Positionierung, Kennzeichnung, Notifizierung · Stemmer A · Diapharm GmbH & Co. KG, Münster
Wenn pharmazeutische Unternehmen ihr Consumer-Healthcare-Portfolio um Neuprodukte erweitern wollen, die im Grenzbereich zwischen kosmetischen Mitteln und (topischen) Arzneimitteln liegen, müssen sie diese einem der beiden Rechtsbereiche eindeutig zuordnen. Etwa dann, wenn ein bestehendes Arzneimittel-Portfolio im Bereich Neurodermitis um eine Hautcreme erweitert werden soll.